Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Bedingungen bilden die Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Auffangnetze & Montage GmbH und ihren Auftraggebern. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde diese Bestimmungen vollumfänglich an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Leistungen und Sicherheit

  • Standardkonformität: Wir liefern und installieren ausschliesslich Schutzsysteme, die den aktuellen Sicherheitsnormen, insbesondere der SN EN 1263-1, entsprechen.
  • Prüfpflicht: Jedes eingesetzte Netz wird gemäss den gesetzlichen Richtlinien jährlich einer technischen Überprüfung unterzogen, um die volle Schutzwirkung zu garantieren.
  • Zweckbindung: Die montierten Einrichtungen dienen primär der Personensicherung am Bau. Eine zweckfremde Nutzung ist untersagt und liegt in der vollen Verantwortung des Auftraggebers.

Mietkonditionen und Dauer

  • Berechnungsgrundlage: Die Mietgebühr wird auf Wochenbasis kalkuliert. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die Montage abgeschlossen und die Anlage dem Kunden übergeben wurde.
  • Mindestmietdauer: Es gilt eine Mindestmietzeit von vier Wochen. Jede angebrochene Woche wird als volle Mietwoche abgerechnet.
  • Mietende: Das Mietverhältnis endet spätestens drei Werktage, nachdem der Kunde die Anlage schriftlich zur Demontage freigegeben hat.

Pflichten des Auftraggebers

  • Informationspflicht: Änderungen im Bauablauf, die die Mietdauer beeinflussen, müssen uns umgehend mitgeteilt werden.
  • Sorgfaltspflicht: Der Kunde haftet für Schäden an den Netzen oder dem Montagezubehör, die während der Mietzeit entstehen, zum Beispiel durch unsachgemässe Handhabung oder mutwillige Beschädigung.
  • Reparaturkosten: Notwendige Instandsetzungen oder der Ersatz von verloren gegangenem Material werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliches gelieferte Material, einschliesslich der Netze und Befestigungselemente, bleibt zu jedem Zeitpunkt im alleinigen Eigentum der Auffangnetze & Montage GmbH. Eine Kennzeichnung durch unsere Firmenetiketten darf nicht entfernt werden.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Als Gerichtsstand gilt der Sitz unseres Unternehmens.